Was erledige ich wo?
Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Zuständigkeit
Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Kosten
Rechtsgrundlage
§ 6 Tierschutzgesetz (TierSchG)
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Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Wenke Steinfeldt
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tel.: +49 4331 202-1034
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 121
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