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Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Wer Bauprodukte herstellen möchte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen (nicht geregelte Bauprodukte), benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
- eine Zustimmung im Einzelfall.
Zuständigkeit
- An das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, wenn Sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigen,
- an eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, wenn Sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigen,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27, wenn Sie eine Zustimmung im Einzelfall benötigen.
Kosten
Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.
verwandte Vorgänge
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung
- Seilbahnbetrieb: Genehmigung
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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