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Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.
Beschreibung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
- Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
verwandte Vorgänge
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
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Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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