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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Beschreibung
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle.
Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
verwandte Vorgänge
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Handwerksrolle Eintragung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel.: +49 30 78730-0
Web: www.dibt.de
Landesportal Schleswig-Holstein