Was erledige ich wo?
Gebäudeabsteckung
Wer ein neues Gebäuse errichten möchte, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt haben.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten lassen möchten, muss vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abgesteckt und seine Höhenlage festgelegt sein. Die Markierung erfolgt in der Regel mit Hilfe eines Schnurgerüstes.
Der Bau muss sowohl hinsichtlich des Grundrisses als auch der Höhenlage den Markierungen entsprechen. Verlangt die Bauaufsichtsbehörde darüber den Nachweis einer amtlichen Stelle, ist zu beachten, dass die Gebäudeabsteckung von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt sein muss.
Zuständigkeit
An einen Architekten, eine Baufirma oder an eine Vermessungsingenieurin/einen Vermessungsingenieur.
Wird ein amtlicher Nachweis verlangt, muss die Absteckung von einer/einem im Land Schleswig-Holstein zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/Vermessungsingenieure (BDVI-SH) durchgeführt werden.
Kosten
Für die Gebäudeabsteckung werden Entgelte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 73 Abs. 6 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).
Weitere Informationen
Die Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Ansprechpartner
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Postanschrift
24062 Kiel
Tel.: +49 431 383-0
Fax: +49 431 383-2099
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html
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